VON DR. ASTRID GUNTHER Mit der jüngsten Änderung der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) stehen Betreiber von Lackieranlagen vor einer neuen Herausforderung: Die externe Prüfung der Lösemittelbilanz durch Sachverständige wird für genehmigungsbedürftige Anlagen verpflichtend. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Einhaltung gesetzlicher Emissionsgrenzen sicherzustellen und die Dokumentationspflichten für Unternehmen transparenter zu gestalten. Bisher mussten Unternehmen ihre Lösemittelbilanzen zwar führen, doch eine externe Prüfung war nur dann erforderlich, wenn die Behörden Zweifel an den eingereichten Werten hatten. Das ändert sich mit der neuen Vorschrift. Thomas May, einer der ersten öffentlich bestellten Sachverständigen für die Prüfung von Lösemittelbilanzen, erklärt: ...